Tarif KFP-Förderpflege der DKV

Pflegebahr KFP-Förderpflege der DKV

Die Deutsche Krankenversicherung bietet mit dem Tarif KFP-Förderpflege einen Pflegebahr Grundtarif an. Die Leistungen in diesem Tarif sind wie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungen . Man bekommt somit in Pflegestufe III 600 Euro monatlich. In Pflegestufe II bekommt man von den 600 Euro noch 30 % und in Pflegestufe I 20 %.

Informationen zum Tarif DFPV der Barmenia

1. Leistungen :
Die Leistungen des Pflegebahr Tarifes der DKV sind Vergleichsweise sehr gering. Es werden nur die staatlichen Vorgaben erfüllt. Im Tarif KFP-Förderpflege bekommt man keine zusätzlichen Leistungen . Für gesunde Menschen ist es somit ratsam eine Kombination aus gefördertem und ungefördertem Tarif zu nehmen. Jedoch kann man gleich auf eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung zurück greifen.

  • Pflegestufe III   100 %
  • Pflegestufe II     30 %
  • Pflegestufe I       20 %
  • Pflegestufe 0      10 %

2. Warte- und Karenzzeiten :
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt 5 Jahre. Wenn der Pflegefall jedoch durch einen Unfall hervorgerufen wird entfällt diese Wartezeit. Eine Karenzzeit gibt es in diesem Tarif nicht.

3. Leistung bei Demenz :
Bei einem erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bekommt man 10 % der 600 Euro. Man bekommt also in Pflegestufe 0 60 Euro pro Monat.

4. Dynamik :
Eine Dynamik wird in diesem Tarif nicht angeboten.

5. Sofortleistungen / Einmalzahlungen :
Im Tarif KFP gibt es keine Assistanceleistungen. Auch eine Einmalzahlung bei Beginn des Pflegefalls gibt es nicht.

6. Leistungen im Ausland :
Der Versicherungsschutz der DKV im Pflegebahr Tarif KFP erstreckt sich nur über die Bundesrepublik Deutschland.