Informationen zur Pflegeversicherung

Von | 14. April 2014

Die gesetzliche Pflegeversicherung existiert seit 1995 in der Bundesrepublik Deutschland. Zusammen mit den gesetzlichen Kranken,- Renten und Arbeitslosenversicherungen bildet sie die Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, pflegebedürftige Menschen bei der Pflege zu unterstützen.  Hierzu werden die Betroffenen in Pflegestufen eingegliedert. Je nach Pflegestufe richtet sich die Höhe der Pflegeleistungen. Maximal wird ein Pflegebetrag von 1550 Euro (bei vollstationärer Pflege) in Pflegestufe III geleistet. Außerdem werden Kosten für Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen übernommen. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, welche zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören. Ihre Aufgaben nehmen diese als Selbstverwaltung war.

Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Die private Absicherung für den Fall einer Pflege ist sinnvoll, da die Kosten für eine umfassende Pflege immer mehr steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht somit nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Die nun entstandene Pflegelücke muss von den betroffenen selber erbracht werden. Wenn die pflegebedürftigen keine Ersparnisse haben müssen die Kinder einspringen. Eine Pflegezusatzversicherung schützt die pflegebedürftigen also vor finanziellen Problemen. Dies ist auch sehr wichtig, da eine Pflege in den meisten Fällen auch ohne finanzielle Probleme nicht einfach ist. Durch eine Pflegezusatzversicherung kann nicht nur die Pflege erleichtert werden. Nein! Durch eine Pflegezusatzversicherung  können auch die eigenen Ersparnisse gesichert werden. Je nach Gesellschaft kann man zwischen starren und flexiblen Tarifen unterscheiden. Bei starren Tarifen kann lediglich der Monatsbetrag der Pflegestufe III vereinbart werden. Die anderen Pflegestufen werden prozentual an Pflegestufe III angerechnet. Bei flexiblen Tarifen können die Leistungen der 3 Pflegestufen individuell vereinbart werden.

Pflegezusatzversicherung – Pflege Bahr

Seit Anfang des Jahres 2013 gibt es die staatlich geförderte Pflege Bahr Versicherung. Wer sich für diese Art der Absicherung entscheidet bekommt monatlich 5 Euro Unterstützung vom Staat. Diese monatliche Förderung wird direkt von den Pflegekassen beantragt und vom monatlichen Versicherungsbetrag abgezogen. Der Vorteil dieser Versicherung ist, dass kein Antragssteller abgelehnt werden darf. Das heißt, dass auch Menschen mit Vorerkrankungen versichert werden können. Der Nachteil der Pflege Bahr Versicherungen ist, dass die Leistungen nicht ausreichen werden um die Pflegelücke zu schließen. Außerdem kann es in den nächsten Jahren zu erheblichen Beitragssteigerungen kommen, da die Kosten für kommende Schadensfälle abgedeckt werden müssen.

Für Menschen die nicht auf eine staatliche Förderung verzichten wollen gibt es sogenannte Pflegebahr Ergänzungstarife. Bei den Ergänzungstarifen handelt es sich, in den meisten Fällen um „Aufbau- oder Kombinationstarife“. Hierbei werden die geförderten Pflegebahr Tarife mit ungeförderten Tarifen kombiniert.