Tarif PZ der SDK

Pflegebahr PZ der SDK

Auch die Süddeutsche Krankenversicherung hat einen, nach Gesundheitsminister Daniel Bahr benannten, Pflegebahr Tarif auf den Markt gebracht. Diese vom Staat geförderten Pflegetagegeld Versicherungen gibt es seit Anfang 2013. Gerade in der heutigen Zeit wird das Thema Pflege immer wichtiger. Aus diesem Grund soll die zusätzliche, private Absicherung gefördert werden. Im Tarif PZ der SDK bekommt man ein Monatsgeld von 600 € in Pflegestufe III. Die monatliche Unterstützung in den anderen Pflegestufen wird dann prozentual abgerechnet.

Vergleichsrechner3

 

Informationen zum Tarif PZ

1. Leistungen :
Die SDK hat in Ihrem Pflege Bahr Grundtarif nur die vom Staat vorgegebenen Leistungen enthalten. Wenn man nun jedoch mehr Leistungen haben will und zusätzlich noch die staatliche Förderung abfassen will, kann man auf eine Kombination mit dem ungeförderten Tarif der SDK zurückgreifen.

  • Pflegestufe III    100%
  • Pflegestufe II     30%
  • Pflegestufe I      20%
  • Pflegestufe 0     10%

2. Mindestvertragslaufzeit :
Die Mindestvertragsdauer  im Tarif PZ beträgt 2 Jahre. Das heißt also das man die abgeschlossen Pflegeversicherung frühestens nach 2 Jahren wieder kündigen kann.

3. Warte- bzw. Karenzzeiten :
Eine Karenzzeit gibt es in diesem Tarif nicht. Jedoch gibt es eine Wartezeit von 5 Jahren. Diese entfällt im Falle eines Unfalls. Das heißt wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall hervorgerufen wird, die Wartezeit entfällt.

4. Leistung bei Demenz :
Im Tarif PZ gibt es keine besonderen Festlegungen für den Fall einer Demenz. Man bekommt nur 10% des Pflegemonatsgeldes in Pflegestufe 0. In diese Pflegestufe wird man eingestuft,  wenn man erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf benötigt. Dieser erhebliche Betreuungsbedarf kann durch eine Demenz, einer geistigen Behinderung oder durch eine psychische Erkrankung hervor gerufen werden.

5. Dynamik :
Bei dem Pflegebahr Tarif PZ der Süddeutschen Krankenversicherung können Sie nicht von einer Dynamisierung gebrauch machen. Dies gilt sowohl vor dem Eintritt des Pflegefalls als auch nach dem Eintritt des Pflegefalls.

6. Einmalzahlung / Sofortleistungen :
Assistanceleistungen oder eine Einmalzahlung ist im PZ nicht möglich.

7. Leistungen im Ausland :
Auch der Versicherungsschutz der SDK erstreckt sich nur über die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.