Tarif Premium Plus der Union

Pflegetagegeld Premium Plus der Union

Das Pflegetagegeld Premium Plus der Union ist in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse entstanden. Er zählt zu den starren Pflegetagegeld Tarifen. Das heißt, dass das Pflegetagegeld nicht für jede Pflegestufe individuell eingestellt werden kann. Die Leistungen in diesem Tarif sind relativ hoch. Die versicherte Person bekommt bei vollstationärer Pflege in allen 3 Pflegestufen 100% des versicherten Tagessatzes.  Auch die Leistungen in Pflegestufe 0 sind vergleichsweise hoch.

Alle Leistungen auf einen Blick

Leistungen bei häuslicher / teilstationärer Pflege :

Da die Union den Tarif Premium Plus in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse entwickelt hat, hat er auch die selben Leistungen wie bei der BBKK.

  • Pflegestufe I       30 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II      60 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III     100 % des vereinbarten Tagessatzes

Leistungen bei stationärer Pflege :

  • Pflegestufe I        100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II       100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III      100 % des vereinbarten Tagessatzes

Leistungen bei Demenz ( Pflegestufe 0 ) :
Bei einem erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bekommt die versicherte Person 30 % des vereinbarten Tagessatzes aus Pflegestufe III.

Warte- bzw. Karenzzeiten :
Im Pflegetagegeldtarif Premium Plus gibt es keine Wartezeiten. Eine Karenzzeit ist in diesem Tarif auch nicht vorgesehen.

Dynamik :
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird durch die Union entsprechend der steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Damit die Union eine Dynamisierung durchführt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die versicherte Person hat das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Es liegt kein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf bei der versicherten Person vor.
  • Die letzte Veränderung des Pflegetagegeldes liegt mindestens 3 Jahre zurück.
  • Der Anpassungssatz beträgt mindestens 2 €.
  • Die versicherte Person ist nicht Pflegebedürftig und wurde somit noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft.

Beitragsbefreiung  :
Bei der Pflegetagegeldversicherung der Union wird die versicherte Person ab dem Eintritt der Leistungspflicht vom Beitrag befreit.

Geltungsbereich :
Der Versicherungsschutz der Union erstreckt sich nur über die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.