Pflege Bahr Tarif

Pflege Bahr Tarif

Mit dem Pflege Bahr Tarif wird umgangssprachlich eine seit Anfang des Jahres 2013 neu eingeführte Pflegezusatzversicherung bezeichnet. Sie wird staatlich gefördert und ist aus diesem Blickwinkel heraus mit der Riester-Rente vergleichbar. Die Situation in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist mit der in der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Es steht schon heute fest, dass die gesetzlichen Leistungen für Pflege und Altersrente weder kostendeckend noch für den Lebensalltag ausreichend hoch sind. Der Staat hat diese Situation erkannt. Er fordert einerseits dazu auf, die gesetzliche Pflegevorsorge durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung zu ergänzen. Andererseits bietet er mit dem PflegeBahr Tarif eine subventionierte Pflegezusatzversicherung an.

Pflegetagegeld über den Pflege Bahr Tarif aufstocken

 Die private Pflegeversicherung bietet die drei Varianten Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung an. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet für die jeweilige Pflegestufe einen monatlichen Festbetrag. Der wird, außer beim Heimaufenthalt, an den Pflegebedürftigen als Antragsteller ausgezahlt. Der Pflege Bahr Tarif ist auf ein von der Höhe her limitiertes Pflegetagegeld begrenzt. Die beiden anderen Möglichkeiten der Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung werden vom Pflege Bahr Tarif nicht erfasst. Gesetzliche Pflegeversicherung und Pflege Bahr Tarif sind zwei Standbeine für die zukünftige Pflegeversicherung. Doch auch sie decken in vielen Fällen nicht die Pflegekosten. Die müssen aber bezahlt werden, wenn Pflege notwendig ist. In der Praxis sieht das so aus, dass der Pflegebedürftige die Rechnungen erhält, sie aber nur teilweise aus den Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie aus dem Pflege Bahr Tarif bezahlen kann. Was anschließend übrig bleibt, muss aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlt werden.

Pflege Bahr Tarif gilt für nahezu Jeden

Der Gesetzgeber macht für Versicherungsgesellschaften, die den Pflege Bahr Tarif anbieten, einheitliche Vorgaben. Bis auf ein, zwei Ausnahmen gilt der Kontrahierungszwang. Danach müssen Anträge auf den Pflege Bahr Tarif angenommen, sie können nicht abgelehnt werden. Risikozuschläge, Leistungsminderungen oder Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Der weniger gesunde Antragsteller wird genauso behandelt wie der Kerngesunde. Damit ist der Personenkreis für den Pflege Bahr Tarif deutlich erweitert, weil sich auch Interessenten mit gesundheitlichem Handicap versichern können. Wer diese staatliche geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, muss achtzehn Jahre alt sein und Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung leisten. Der staatliche Zuschuss beträgt monatlich fünf Euro bei einem Monatsbeitrag zum Pflege Bahr Tarif von mindestens zehn Euro. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, umso niedriger ist der Versicherungsbeitrag.

Pflege Bahr Tarif und eine weitere private Pflegezusatzversicherung

Für einen Rundumschutz im späteren Pflegealter wird ein drittes Standbein benötigt. Das ist eine private Pflegezusatzversicherung, die nicht staatlich gefördert wird. Hier entfällt der Kontrahierungszwang, und der Versicherte kann aus einer der drei Varianten Pflegerenten-, Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung auswählen. Mit der Kombination aus gesetzlicher Pflegeversicherung, dem Pflege Bahr Tarif und einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich gewährleisten, dass eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit finanzierbar ist. Das eigene Einkommen oder Vermögen bleibt dann von der Pflegebedürftigkeit unberührt und buchstäblich unangetastet.