Pflegeabsicherung

Von | 3. Juli 2013

In regelmäßigen Abständen wird in den Medien darauf aufmerksam gemacht, dass für eine spätere Pflegeabsicherung die staatlichen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf keinen Fall ausreichend sind. Abhängig von der Pflegestufe, dem Pflegeumfang sowie der Pflegeintensität kann ein ungedeckter Finanzierungsbedarf bis zu fünfzig Prozent der anfallenden Kosten betragen. Da der Pflegebedürftige gepflegt werden muss, die Ausgaben also unvermeidbar sind, müssen sie bezahlt werden. Das geschieht aus dem Vermögen und Einkommen des Pflegebedürftigen. Wenn das Vermögen aufgebraucht, und das laufende Einkommen nicht ausreichend hoch ist, dann hilft der Staat mit Transferleistungen. In dieser Situation bleibt dem Betroffenen oftmals nur ein monatliches Taschengeld im zwei- oder sehr niedrigen dreistelligen Eurobereich. Pflegeabsicherung bedeutet im weitesten Sinne, im Pflegealter alle späteren Pflegekosten aus eigener Kraft bezahlen zu können. Damit verbunden sind auch Eigenständigkeit und Selbstbestimmung über das eigene Einkommen und Vermögen.


 

Die Pflegeabsicherung muss, ebenso wie die Altersabsicherung, auf mehrere Beine gestellt werden. Eins davon ist die gesetzliche Pflegeversicherung als eine Pflichtversicherung. Hinzu kommt eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, auch Pflege-Bahr genannt. Ihr Initiator Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bezeichnet Pflege-Bahr als einen ersten Schritt in die private Pflegezusatzversicherung, also hin zu einer Pflegeabsicherung. Pflege-Bahr ist eine ausschließliche Pflegetagegeldversicherung. Die staatliche Förderung von fünf Euro wird gezahlt, wenn der Monatsbeitrag mindestens zehn Euro beträgt und das monatliche Pflegetagegeld in der dritten, der höchsten Pflegestufe die Summe von sechshundert Euro übersteigt.

Arten der Absicherung

Für die Pflegeabsicherung kann in der privaten Pflegezusatzversicherung unter den Tarifvarianten Pflegerente, Pflegekosten und Pflegetagegeld ausgewählt werden. Gesetzliche Pflegeversicherung und Pflege-Bahr sind jeweils Geldzahlungen. Als Pflegeabsicherung muss der sogenannte Worst Case angenommen und rechnerisch zugrunde gelegt werden; das ist die höchste Pflegestufe bei einem vollstationären Heimaufenthalt. Dieser Bedarf lässt sich recht genau ermitteln. Wenn davon die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und von Pflege-Bahr abgezogen werden, dann verbleibt bis zur Pflegeabsicherung ein ungedeckter Bedarf. Der sollte beziehungsweise muss durch eine weitere, staatlich nicht geförderte private Pflegezusatzversicherung finanziert werden. Auf Pflege-Bahr besteht aufgrund des gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwanges ein Rechtsanspruch. Die Versicherungsgesellschaft kann einen Aufnahmeantrag, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, nicht ablehnen. Bei allen anderen Pflegezusatzversicherungen ist das nicht so. Hier kann der Versicherungsanbieter Risikozuschläge erheben, Leistungen ausklammern oder den Antrag ablehnen. Auch aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, zur Pflegeabsicherung die private Pflegezusatzversicherung möglichst früh abzuschließen. Das junge Alter sowie die damit verbundene stabile Gesundheit sichern einen niedrigen Monatsbeitrag für diesen Teilbereich der Pflegeabsicherung.

Eine Pflegeabsicherung ist ebenso wichtig wie die Altersvorsorge. Die Wahrscheinlichkeit einer späteren Pflegebedürftigkeit ist hoch. Deren Ausmaß lässt sich weder einschätzen noch beeinflussen. Der Betroffene muss für eine Rundum-Pflegeabsicherung vorsorgen, weil das während der Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist. Die laufenden Kosten für die Pflege belasten sein Einkommen und Vermögen, sie zehren es dauerhaft auf. Dem kann nur durch eine Pflegeabsicherung vorgebeugt werden, in deren Rahmen die Pflegekosten von den unterschiedlichen Pflegeversicherungen bezahlt werden.