Pflege Bahr Voraussetzungen

Von | 2. April 2013

Am 01. Januar 2013 wurde die staatlich geförderte Pflegeversicherung ins Leben gerufen, die auch als Pflege-Bahr bekannt ist. Allerdings müssen Antragsteller beim Abschluss einer solchen Versicherung verschiedene Pflege Bahr Voraussetzungen erfüllen, um die Förderung nutzen und mit staatlicher Unterstützung für den Pflegefall vorsorgen zu können. Sind diese Voraussetzungen jedoch erfüllt, können Versicherungsnehmer mit diesen Verträgen sehr gut für den Pflegefall vorsorgen und so die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechend aufstocken.

Die Pflege Bahr Voraussetzungen im Detail

Um die staatliche Förderung erhalten zu können, müssen sowohl seitens der Antragsteller wie auch seitens des Versicherungsvertrages verschiedene Pflege Bar Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es zum Beispiel wichtig, dass die Versicherung als Pflegetagegeld-Versicherung angeboten wird, bei der Versicherungsnehmer in den drei Pflegestufen entsprechend Geld erhalten, um sowohl Heil- und Hilfsmittel wie auch die ambulante oder die stationäre Pflege bezahlen zu können. In der dritten Pflegestufe muss die Police sogar eine monatliche Pflegerente in Höhe von 600 Euro gewährleisten, um die Pflege Bahr Voraussetzungen zu erfüllen. Eine einfache Pflegekostenversicherung ist somit nicht als Pflege Bahr Versicherung abschließbar, denn diese übernimmt lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten und bietet somit keinen umfassenden Versicherungsschutz. Auch Versicherungsexperten raten daher eher zum Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung und damit zum Abschluss des Pflege Bahr. Letztlich sollte der monatliche Beitrag für die Versicherung mindestens 15 Euro betragen. Hiervon sind 10 Euro vom Versicherungsnehmer zu tragen, die restlichen 5 Euro übernimmt der Staat. Somit ist vom Versicherungsnehmer lediglich der Netto-Beitrag zu entrichten, der dann durch die staatlichen Leistungen vervollständigt wird.

 

Die Pflege Bahr Voraussetzungen bieten Vorteile

Zu den weiteren Pflege Bahr Voraussetzungen gehört ebenfalls der Verzicht der Versicherer auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, sodass bestehende Verträge nicht aufgelöst werden können. Zusätzlich gehört zu den Pflege Bahr Voraussetzungen die Pflicht zur Annahme der Versicherungsverträge, unabhängig vom Gesundheitszustand des Antragstellers. Durch diese Pflege Bahr Voraussetzung können Versicherungsnehmer einen solchen Vertrag auch dann abschließen, wenn bereits Erkrankungen wie etwa ein Schlaganfall, eine Thrombose oder ein Tumor diagnostiziert wurden. Bei ungeförderten Tarifen wären viele dieser Erkrankungen ein Grund für die Versicherer, den Antrag abzulehnen oder nur mit erschwerten Bedingungen und Preisaufschlägen anzunehmen. Durch die Pflege Bahr Voraussetzungen und der Pflicht zur Antragsannahme ist es grundsätzlich jedem Bürger in Deutschland möglich, mit diesen Verträgen vorzusorgen. Lediglich dann, wenn Demenz diagnostiziert wird oder wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist der Abschluss einer Pflege Bahr Versicherung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund lohnt es sich auch bei derartigen Tarifen, dass sich Versicherungsnehmer frühzeitig um einen Abschluss kümmern, um die Pflege Bahr Voraussetzungen zu erfüllen und so mit kleinen Beiträgen entsprechend hohe Pflegerenten im Pflegefall erhalten können.