Pflegevorsorge

Von | 3. Juli 2013

Das lateinische Wort pro-curare heißt zu Deutsch pflegen, oder für etwas sorgen. Das betrifft auch die Pflegevorsorge. Für die im späteren Alter notwendig werdende Pflege soll und muss vorgesorgt werden. Ein gesunder und gesundheitsbewusster Lebensstil ist zwar hilfreich, keinesfalls aber ausreichend oder die Garantie für ein pflegefreies Alter. Pflegevorsorge bedeutet finanzielle Vorsorge, weil die spätere Pflege Kosten verursacht. Zu den wichtigen finanziellen Vorsorgemaßnahmen zählen Versicherungen. Eine Pflegevorsorge erfordert mehrere Pflegeversicherungen.

Die Basis für jede Pflegevorsorge ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Sie ist, zusammen mit der Krankenversicherung, eine Pflichtversicherung. Die Beiträge werden gemeinsam erhoben und an die jeweilige Krankenkasse abgeführt. Jeder muss sich pflegeversichern, hat umgekehrt aber auch den Anspruch auf gesetzliche Pflegeleistungen. Die decken nach einhelliger Meinung aller Betroffenen und Beteiligten in vielen Fällen nicht die tatsächlichen Kosten. Jetzt ist der zukünftige Pflegebedürftige, der Bürger selbst gefragt. Für seine eigene Pflegevorsorge muss er sich privat zusatzversichern. Mit Pflege-Bahr, einer staatlich geförderten privaten Pflegetagegeldversicherung, lässt sich die Pflegevorsorge weiter verbessern. Die staatliche Förderung beträgt monatlich fünf Euro bei einem Monatsbeitrag ab zehn Euro aufwärts. Jeder Bürger kann einen Pflege-Bahr-Vertrag abschließen, darauf hat er einen Rechtsanspruch. Die Gesundheitsprüfung entfällt, so dass auch weniger gesunde Antragsteller in einem späteren Alter noch etwas für ihre Pflegevorsorge tun, also nachholen können.

Die private Absicherung

Um die Pflegevorsorge abzurunden, ist eine weitere, zusätzliche private Pflegeversicherung erforderlich. Pflegevorsorge soll auch ausdrücken, dass bei Pflegebedürftigkeit alle anfallenden Kosten finanziert sind, ohne dass eigenes Einkommen oder Vermögen hinzugezogen wird. Dazu verhelfen mehrere private Pflegeversicherungen. Sie können unterschiedlich gestaltet sein. Zur Verfügung stehen die Tarifvarianten Pflegekosten-, Pflegerenten- sowie Pflegetagegeldversicherung. Je eher mit der Pflegevorsorge begonnen wird, umso besser lässt sie sich tariflich ausgestalten. In der Regel ist die Gesundheit des jungen Antragstellers besser und stabiler, was sich zusammen mit dem frühen Eintrittsalter kostenmindernd auf die Beitragshöhe auswirkt. Ein Mix aus Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung kann interessant sein, ebenso wie die private Pflegerentenversicherung. Im Gegensatz zu Pflege-Bahr wird die staatlich nicht geförderte private Pflegezusatzversicherung zwischen Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer frei verhandelt. Die Versicherungsgesellschaft kann den Antrag annehmen oder ablehnen; sie kann Risikozuschläge erhoben oder Leistungen ausklammern. Der Versicherungsnehmer seinerseits kann sich nach einem ausgiebigen Versicherungsvergleich für das dann beste Versicherungsangebot entscheiden.

Ohne eine ausreichende Pflegevorsorge ist es bei Pflegebedürftigkeit buchstäblich zu spät. Es muss gepflegt werden, die Pflegekosten sind also unvermeidbar und müssen bezahlt werden. Für eine ausreichende Pflegevorsorge übernehmen das die gesetzliche Pflegeversicherung, Pflege-Bahr sowie die eine oder andere private Pflegezusatzversicherung. Bei einer mangelnden Pflegevorsorge steht die gesetzliche Pflegeversicherung zur Verfügung, eventuell noch Pflege-Bahr. Wenn nicht weiterhin privat vorgesorgt worden ist, dann ist die Pflegevorsorge lückenhaft. Das bleibt sie dann, solange Pflegebedürftigkeit besteht. Jetzt muss der Pflegebedürftige die verbleibenden Ausgaben aus seinem Einkommen und Vermögen finanzieren. Soweit Vermögen vorhanden ist, wird es aufgebraucht, wobei die Pflegebedürftigkeit auch danach weiterhin bestehen bleibt.