Tarif Premium Plus der BBKK

Pflegetagegeld Premium Plus der BBKK

Der Tarif Premium Plus der Bayerischen Beamten Krankenkasse zählt zu den starren Pflegetagegeld Tarifen. Dies bedeutet, dass man nur das Tagegeld der Pflegestufe III auswählen kann. Die anderen Pflegestufen werden, bei der ambulanten oder teilstationären Pflege von dieser prozentual abgerechnet. Bei der vollstationären Pflege wird bereits ab Pflegestufe I 100 % der Leistung bezahlt. Premium Plus ist ein Produkt aus der Zusammenarbeit von BBKK und der Union.

Alle Leistungen auf einen Blick

Leistungen bei häuslicher / teilstationärer Pflege :

  • Pflegestufe I       30 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II      60 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III     100 % des vereinbarten Tagessatzes

Leistungen bei stationärer Pflege :

  • Pflegestufe I        100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II       100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III      100 % des vereinbarten Tagessatzes

Leistungen bei Demenz ( Pflegestufe 0 ) :
Im Tarif Premium Plus bekommt man, bei erheblichen allgemeinem Betreuungsbedarf, 30 % des vereinbarten Tagessatzes. Dieser allgemeine Betreuungsbedarf kann z.B. durch eine Demenz hervorgerufen werden.

Warte- bzw. Karenzzeiten :
Warte- bzw. Karenzzeiten gibt es im Pflegetagegeldtarif der Bayerischen Beamten Krankenkasse nicht.

Dynamik :
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird durch den Versicherer entsprechend der steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Damit der Versicherer diese Dynamisierung durchführt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die versicherte Person hat das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Es liegt kein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf bei der versicherten Person vor.
  • Die versicherte Person ist nicht Pflegebedürftig und wurde somit noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft.
  • Die letzte Veränderung des Pflegetagegeldes liegt mindestens 3 Jahre zurück.
  • Der Anpassungssatz beträgt mindestens 2 €.

Beitragsbefreiung  :
Die versicherte Person wird ab dem Eintritt der Leistungspflicht vom Beitrags befreit.

Geltungsbereich :
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur über die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.